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DIE WAHL ZWISCHEN PACHTEN UND KAUFEN EINER WOHNUNG

Wenn Sie eine Wohnung bei SWISS DREAMLAND erwerben möchten, bieten wir Ihnen zwei Optionen an: Zum einen können Sie Ihre Immobilie auf „Foreign Freehold“ Basis erwerben, also als ausländischer Eigentümer, als der Sie namentlich als Eigentümer beim Registeramt offiziell und ohne Einschränkungen registriert werden. Das ist der einfachste Weg, der normalerweise auf einem höheren Kaufpreis basiert.

Oder Sie erwerben bei einem meist günstigeren Preis Ihre Wohnung auf „Lease Hold“ Basis, also als Pächter. In beiden Fällen gibt es Vorteile und Bestimmungen, die je nach individuellen Bedürfnissen anzupassen sind. Je nach Ihrem Erwerbsgrund kommt also Pacht oder Eigentum in Betracht. Hier erklären wir die verschiedenen Aspekte von beiden Möglichkeiten, so dass Sie die richtige Entscheidung treffen, bevor Sie sich für eine Variante entscheiden.
 

WAS BEDEUTET „FOREIGN FREEHOLD“ = AUSLÄNDISCHES EIGENTUMSRECHT?

Während das Eigentumsrecht in Thailand bekannt dafür ist, restriktiv zu sein, regelt der letzte Erlass aus 2008 (Condominium Act 2008), also das Gesetz zum Bau und Verkauf von Eigentumswohnungen in Thailand, unter welchen Bedingungen Ausländer die Möglichkeit haben, Wohneigentum im eigenen Namen zu erwerben. Dies bedingt, dass die Wohnfläche, die sich im ausländischem Besitz befindet, 49% der gesamten Wohnfläche nicht übersteigt, während sich dementsprechend 51% in thailändischem Eigentum befindet. Das erlaubt einen einfachen und transparenten Erwerbsprozess, ist leicht zu verstehen und deshalb die bevorzugte Erwerbsform für Ausländer. Beim Erwerb gemäß dem „Ausländischen Eigentumsrecht“ erfreuen Sie sich des uneingeschränkten Eigentumsrechts auf unbegrenzte Zeit.

WAS BEDEUTET „LEASEHOLD“, ALSO „PACHT“?

Seit das thailändische Eigentumsrecht Ausländern erlaubt, Immobilien auf eigenen Namen zu pachten, sind langfristige Besitzrechte von Wohnungen eine interessante Option. Mit einer offiziell beglaubigten Pachtvertragsregistrierung Ihrer ausgewählten Wohneinheit haben Sie das gleiche Besitzrecht, jedoch mit einer wiederholbaren Registrierung von 30 Jahren Pachtlaufzeit. Diese Frist kann erneuert werden für zweimal 30 Jahre, somit also auf insgesamt 90 Jahre, wenn das vertraglich zur Zeit des Erwerbs sichergestellt wird. Wichtig: hierbei wird Ihr Name auf der Rückseite der Eigentumsurkunde vermerkt. Während der Vertragsdauer sind Ihre Rechte gewahrt, die Wohnungseinheit kann nicht verkauft oder mit einer Hypothek belastet werden, oder irgendeinem anderen rechtlichen Vorgang unterworfen werden ohne Ihre Zustimmung. Das entspricht praktisch dem Recht nach Ausländischem Eigentum für die registrierte Laufzeit. Der Unterschied liegt nur in der zeitlichen Begrenzung des Vertrags, der zur gegebenen Zeit zu erneuern ist. Dies wird im Kaufvertrag sichergestellt und genau definiert, was auch für das Stimmrecht bei Eigentümerversammlungen gilt.

WÄHLEN SIE DIE ERWERBSART, DIE ZU IHNEN PASST

Obwohl beide Erwerbstypen keinen Unterschied in der Inanspruchnahme der Immobilie aufzeigen, so ist die rechtliche Seite bezüglich Kauf oder Pacht verschieden und birgt somit Vorteile und Einschränkungen. Da das Prinzip des ausländischen Eigentumsrechts leichter zu verstehen und ohne Zeitbegrenzung ist, eignet sie sich als langfristig ausgelegte Geldanlage, bei der Sie es in der Hand haben, was Sie mit der Immobilie machen möchten – bis hin zur Vererbung. Sie können sie auch ohne jegliche Komplikationen verkaufen. Ein Nachteil ist der höhere Kaufpreis einhergehend mit dem Steuersatz.

Andererseits wird die Pachtvariante bevorzugt von profitorientierten Investoren, welche die garantierte Rendite und den günstigeren Anschaffungspreis sowie geringere Übertragungsgebühr (nur 1.1% vom Verkaufspreis) in Anspruch nehmen wollen. Zudem ist eine lohnende Weiterveräußerung der Immobilie vielversprechend aufgrund der guten Lage und interessanten Mieteinnahme.

OPTIONEN BEI PACHTVERTRÄGEN

Wenn Sie Ihre Immobilie mittels Pachtvertrag erwerben, so bietet der Vertrag gegen ein kleines Entgelt, die mögliche künftige Änderung von Pacht (Leasehold) in Eigentum (Freehold), oder auch die Möglichkeit, die Pachtdauer zu verlängern, sollte sich denn die Gesetzeslage diesbezüglich ändern.

Das macht schließlich den Erwerb Ihrer Wohnung auch dahingehend sehr interessant, weil Sie mittels Vertragsänderung die Besitzart ändern können, wenn z.B. ausreichend Anteile innerhalb der 49%igen Ausländerquote frei geworden sind, oder das Wohneigentum an Ihre thailändischen Kinder übergehen soll. Der Erwerb mittels Pachtvertrag stellt also durchaus Vorteile dar, sowohl in finanzieller Hinsicht, als auch in der Flexibilität.

VISUM FÜR INVESTOREN UND RUHESTÄNDLER oder INVESTITION VON 10 MILLIONEN THAI BAHT

Gemäß Royal Thai Police Bureau Erlass No.327/2557 vom 30.6.2014 sind ausländische Immobilieneigentümer in Thailand berechtigt, ein Ein-Jahres-Visums zu erhalten, das jeweils um ein Jahr verlängert werden kann.

Ein Jahresvisum wird genehmigt bei einer Investition in Thailand von mindestens 10 Millionen Baht.

Um ein erneuerbares Ein-Jahres-Visum zu bekommen, muss ein ausländischer Wohnungseigentümer vorlegen:

  • ein „Non-Immigrant“ Visum, erteilt von einer thailändischen Botschaft oder einem Konsulat in Ihrem Heimatland

  • Ein nachweislicher Geldtransfer von mindestens 10 Millionen Baht aus dem Ausland auf ein Konto bei einer Thailändischen Bank, die den Transfer zu bestätigen hat

  • Nachweis einer Investition mittels Kauf einer Wohnung zum Kaufpreis von nicht weniger als 10 Millionen Baht anhand von dem offiziellen Kaufvertrag und der Eigentumsurkunde, registriert beim zuständigen Grundbuchamt (Land Office).

Es gibt übrigens einige weitere Kategorien, mit denen ein Jahresvisum beantragen kann, nämlich wenn der Ausländer bzw. die Ausländerin

  • eine Wohnung für mindestens drei Jahre mietet. Nachweis: vom zuständigen Grundbuchamt beglaubigte Mietvertragskopie.

  • Geld fest angelegt auf einem Festgeldkonto bei einer im thailändischen Mehrheitsbesitz befindlichen Bank in Thailand, die den Festgeldbetrag mit Einzahlungsbeleg bestätigt.

  • Regierungs- bzw. staatliche Wertpapiere erworben hat und diese entsprechend belegen kann

Um ein Jahresvisum zu erhalten, können Ausländer in mehr als eine von oben genannten Kategorien investieren, müssen jedoch das Minimum der Gesamtinvestition von 10 Millionen Baht nachweisen.

EMPFEHLUNGEN FÜR AUSLÄNDER

Wir empfehlen ausländischen Investoren, die den Erhalt eines Jahresvisums anstreben, einen Anwalt für Immigrationsfragen zu Rate zu ziehen, um die individuelle Anspruchsberechtigung für eine erweiterte Aufenthaltserlaubnis anhand der Qualifikation und aller einschlägigen Unterlagen auf Notwendigkeit und Vollständigkeit prüfen zu lassen, sowie die Formulare zur Vorlage bei der Einwanderungsbehörde vorzubereiten.

Quelle: http://www.tilleke.com/resources/one-year-visas-foreign-condominium-owners

RUHESTAND IN THAILAND

Thailand bietet Ausländern viele Vorteile, wie zum Beispiel schöne Strände, gutes Essen, freundliche Leute, eine erstklassige Gesundheitsversorgung und preiswerte Immobilien. Viele Ausländer kommen hierher, um ihren Ruhestand zu genießen, andere wiederum, um hier ihren Urlaub zu verbringen. Für Ausländer, die in Thailand länger bleiben möchten, ist die Möglichkeit, Wohnungseigentum wie z.B. bei Grand Marina Club & Residences zu erwerben, und auch ein Visum zu erhalten, ein wichtiges Thema. Die Erfüllung der unten genannten Anforderungen sind der erste Schritt dahin.

ANFORDERUNGEN FÜR DAS EIN-JAHRES-VISUM IM RUHESTAND

Das Mindestalter ist 50 Jahre

  • Pass (sowie signierte Kopien aller Seiten des Passes)

  • Non-Immigrant Visum von der Botschaft oder vom Konsulat

  • TM6 departure card (ausgehändigt bei der Einreise)

  • Nachweis zur Erfüllung der finanziellen Anforderungen

  • Thailändisches Bankkontobuch (Original)

  • Bestätigungsschreiben von Ihrer thailändischen Bank

  • Drei 4×5 cm Fotos, Frontalaufnahme des Gesichts

FINANZIELLE ANFORDERUNGEN FÜR EIN RETIREMENT/RUHESTANDSVISUM:

  • Bankkonto Guthaben von mindestens 800,000 THB

  • Monatseinkommen von mindestens 65,000 THB

  • Kombination Bankkonto Guthaben plus Monatseinkommen x 12 = 800,000 THB

  • Ihr Einkommen aus dem Ausland bleibt steuerfrei!

ANTRAG FÜR THAILÄNDISCHES RUHESTANDSVISUM

Um das Ruhestandsvisum zu erhalten, ist Ihr persönliches Erscheinen sowie die Vorlage Ihres Passes erforderlich und um vor dem Mitarbeiter der Immigrationsbehörde die Antragsformulare zu unterschreiben. Die Genehmigung des Visums erfolgt mittels Stempel und Gegenzeichnung im Pass.

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